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Fragen und Antworten zum Club

Trägt meine nationale Gremium nicht etwas gegen DSGVO?

Wir haben uns bei diesem Thema bereits bis auf die Knochen getragen und uns bemüht, das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Verfahrenshinweise zum Datenschutz im BDFA rechtzeitig zum 25. Mai 2018 fertigzustellen.

Das Problem ist, dass DSGVO, wie viele andere Rechtstexte, oft eher vage formuliert ist. Niemand kann derzeit rechtssichere Empfehlungen geben, oft nicht einmal Anwälte

Unsere Hauptsorge sind öffentliche Filmvorführungen im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte von Menschen und möglicherweise auch von gezeigten Räumlichkeiten. Wir sind uns überhaupt nicht sicher, ob wir unsere Veranstaltungen vorsorglich absagen sollen.

Es wäre schade, wenn Sie solche Veranstaltungen absagen würden. Leider können wir, wie alle Anwälte, nicht garantieren, dass es keine Probleme geben wird, oder gar sagen, ob sie wahrscheinlich sind. Die genaue Auslegung der DSGVO muss zunächst von den Gerichten geklärt werden, was einige Zeit dauern kann. In einigen Ländern, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, hat die zuständige Regierungsbehörde erklärt, dass Verstöße zunächst durch eine Verwarnung behandelt werden. Wenn natürlich eine Warnung eingeht, ist die Einhaltung dieser Anweisung zwingend erforderlich. Jede wiederholte Straftat würde eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen.

Wir sollten uns davon nicht verrückt machen lassen. Einige Dinge können aus Gründen des gesunden Menschenverstands nicht passieren, trotz allem, was bestimmte Leute derzeit verkünden. Das kulturelle Leben würde zum Stillstand kommen, wenn alles zum Stillstand käme, wie es von einigen Pessimisten befürchtet wird.

Wie sieht es für uns aus, wenn wir Filme im öffentlichen Raum drehen, wenn wir Menschen als "Accessoires" einbeziehen? Brauchen wir jetzt eine schriftliche Einverständniserklärung von jeder Person?

Einige EU-Länder haben diese Frage bereits beantwortet. Es gibt Hinweise darauf, dass sich die vor der DSGVO getroffenen Entscheidungen nicht wesentlich ändern werden. Wir halten das auch deshalb für realistisch, weil es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, eine schriftliche Zustimmung von jedem einzuholen, der beispielsweise im Hintergrund einer Prozessionsberichterstattung erscheint. Wie immer gibt es jedoch derzeit keine Garantie, dass dies der Fall sein wird.

Dürfen Bilder von Veranstaltungen, Vereinsfeiern oder Exkursionen ohne Zustimmung der Beteiligten veröffentlicht werden?

Was die Ausnahmen betrifft, so spricht die DSGVO von einem "legitimen Interesse". Dieses "berechtigte Interesse" an etwas zu tun, wie z.B. Bilder von Ereignissen zur Information der Öffentlichkeit zu veröffentlichen, wird in Zukunft im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Es wird nicht möglich sein, das berechtigte Interesse des Veranstalters an einer illustrierten Berichterstattung ernsthaft in Frage zu stellen. Jeder, der zu einer solchen Veranstaltung geht, zeigt sein Gesicht in einem öffentlichen Raum.

Nehmen wir zwei Beispiele:

Was ist mit den Einwilligungserklärungen der Personen, die ich filme?

Als Filmemacher hätten Sie sich damit vor dem 25. Mai 2018 befassen sollen. Es ist bereits der Fall, dass Sie sich von Ihren Hauptakteuren ihre Aufführungsrechte übertragen lassen sollten. Dies sollte in Zukunft in Form eines Vertrages erfolgen, denn zur "Erfüllung eines Vertrages" oder mit einem "berechtigten Interesse" können Sie weiterhin personenbezogene Daten verarbeiten, zu denen auch Bilder gehören.

Eine einfache Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Haftet meine nationale Organisation für meinen Film, wenn er auf einem ihrer Filmfestivals gezeigt wird?

Der Autor (Filmemacher) allein haftet für seinen Film und versichert mit der Unterzeichnung des Festival-Anmeldeformulars, dass er alle Rechte an dem Werk besitzt. Dies ist nicht neu und war schon lange vor der DSGVO der Fall. Kein Festivalveranstalter auf der Welt kann eine Haftung übernehmen.

Was ist mit der Mailingliste für den nationalen Newsletter?

Wir möchten Sie über unsere neue Datenschutzerklärung und die Verfahrensinformationen zum Datenschutz informieren. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass jeder Abonnent sich jederzeit abmelden kann. Wir werden wahrscheinlich nicht um eine erneute Bestätigung bitten, dass Abonnenten den Newsletter in Zukunft erhalten möchten. Sie haben vielleicht in den letzten Wochen festgestellt, dass es für die Newsletter vieler Unternehmen kein einheitliches Verfahren gibt.

Sollte unser Filmclub bei Verstößen mit einer Verwarnung rechnen?

Ob es zu einer Welle von Warnprozessen kommen wird oder nicht, kann derzeit noch niemand vorhersehen. In einigen Ländern, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, hat die zuständige Regierungsbehörde erklärt, dass Verstöße zunächst durch eine Verwarnung behandelt werden. Wenn natürlich eine Warnung eingeht, ist die Einhaltung dieser Anweisung zwingend erforderlich. Jede wiederholte Straftat würde eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen.

Es gibt politische Anstrengungen, um diese im Streitfall zu mildern. Anwälte, die Verwarnungen versenden, schauen sich wahrscheinlich in erster Linie die Webseiten an, sonst wird es schwierig, Straftaten eines Vereins oder einer Vereinigung gegen die DSGVO festzustellen.

Der beste Schutz ist hier zu zeigen, dass Sie das Thema ernst nehmen und Ihre Website angepasst haben. Es ist auch ratsam, das Impressum, die Datenschutzerklärung etc. aus dem Google-Index zu entfernen, damit es nicht so einfach ist, mögliche Fehler mit einfachen Google-Suchen zu finden. Wie Sie dies tun, finden Sie in dem von Jürgen Liebenstein entwickelten Informationstool und vielen anderen relevanten Themen.

Ist es möglich, sich gegen Schadensersatzansprüche zu schützen?

Jeder Ausschuss haftet für seinen eigenen Club. Die Absicherung gegen Forderungen ist sicherlich nicht einfach zu gestalten.

Die wichtigste Sache:
Ruhe bewahren. die Verbreitung von Halbwissen nicht noch unterstützen und Panik vermeiden!
Und wenn Sie kreative Erholung brauchen von den Ungeheuern im Zeitalter aus Bits und Bytes, drehen Sie einfach einen Film..

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