Ausschussmitglieder anwesend
Dave Watterson (Präsident)
Jeanne Glass (Vice-Präsidentin)
Bernhard Lindner (Vice-Präsident)
Jacqueline Pante (Generalsekretärin)
Thomas Kräuchi (Schatzmeister)
Berater:
Tatyana Alahverdzhieva
Mitze Chapovski
Wolfgang Freier
Franka Stas
auch anwesend
Eric Jaeger (Präsident der Kongress)
Max Hänsli (Ehrenpräsident)
Tatyana Alahverdzhieva (Freunde der UNICA)
Wolfgang Freier (UNICA Patronage)
Serge Michel (IFTC Liaison)
Claire Auda (Übersetzung)
Odilon Dubost (Übersetzung)
Romy Van Krieken (Übersetzung)
nicht anwesend
Zeljko Balog (Berater)
Paweł Łęski (Berater)
Rolf Mandolesi (Berater)
Mitglieder anwesend
Andorra
Belgien
Bulgarien
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Italien
Koratien
Liechtenstein
Luxembourg
Mazedonien
Niederlande
Norwegen
Österreich
Republik Korea
Romanien
Russland
Schweiz
Slowakei
Spanien
Tschechien
Vereinigten Königreich
Vier UNICA Generalsekretäre. Links nach rechts:
Georg Schörner, Jacqueline Pante, Arie de Jong, Jan Essing
Drei UNICA Präsidenten. Links nach rechts:
Dave Watterson, Max Hänsli, Georges Fondeur
Der Ausschuss schlägt vor, Punkt 1.1. der Statuten zu ändern: „UNICA ist eine unabhängige, nichtstaatliche, internationale Organisation. Sie ist ein Verein ohne Gewinnzweck gemäß Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches“
Der Vorteil dieser Änderung ist, dass die Schweizer Gesetzgebung für Vereine einen hohen Schutz für den Ausschuss und den Mitglieder bietet. Jedes nationale Gremium ist nur entsprechend der öhe des Mitgliedsbeitrags verantwortlich. Eine externe Anzeige wäre somit so gut wie unmöglich.
Einstimmig genehmigt.
Die Vorschläge wurden von Frau Marie Cipriani eingeführt. Die FFCV wurde 1933 gegründet und war damals einzigartig FFCV ist der Meinung, dass es Unterschiede gibt zwischen Verbände und andere UNICA Mitglieder, daher schlagen sie vor, zwei Arten Mitgliedschaft zu haben: Verbände und Länder die nicht in Verbände organisiert sind. Letztere hätten eine geringere Projektionszeit. Als Beispiel eines Landes ohne Verband nennte sie Spanien.
Spanien - Josep Rota (nimmt auch Bezug auf die aktuelle politische Lage Soaniens), stellt klar, dass er Spanien repäsentiert, obwohl einige Filme aus katalanisch sind.
Effektiv gibt es zwei Arten von Organisation, in Spanien jedoch hat es nie einen Verband gegeben. Die Schwierigkeit ist, dass die Clubs immer weniger werden, es gibt einige wenige, die aber nicht wirklich aktiv sind, es spielt sich vieles im Netz ab. Er ist der Meinung, dass es nicht fair sei die Zeit unterschiedlich zwischen Verbände und andere Organisationen aufzuteilen.
Der Präsident lädt die Teilnehmer ein, darüber zu diskutieren. In der Slovakei, zum Beispiel, wurde die nationale Organisatoin von „oben“ gegründet und wurde somit immer von der öffentlichen Hand finanziert, deshalb ist die Struktur anders. Es wäre sehr schwierig die Leute zu überzeugen einen Verband zu gründen wenn es andere Möglichkeiten gäbe.
Holland – Kees Tervoort – ist eindeutig in ihrer Aussage: UNICA bezieht sich auf Länder, ohne auf Politik, Religion, usw. zu achten. Die Holländer sehen keinen Vorteil in dieser Differenzierung unter den Mitgliedern. Könnte FFCV erläutern was UNICA damit gewinnt?
Finnland – Penti Kempinnen war überrascht über
den Vorschlag, da es nicht klar ist, ob die Mitglieder aus demselben
Land kommen. In diesem Fall würde er gegen den Vorschlag zur
Verantwortung der Autoren und der Länder.
Liechtenstein – Max Hänsli hat Verständnis für
die Vorschläge, fragt sich jedoch was hinter den Anträgen steht?
Könnte es sein, dass es wegen der zahlreichen Halb-professionelle
Filme im Wettbewerb haben? Die „Frage Spanien“ wurde bereits vor 20
Jahren gestellt. Er ist der Meinung, dass wir eher die Teilnahme von
Halb-Profesionellen Filmen auf ein Drittel reduzieren sollten.
Wie kann die wahre Herkunft eines Films, Filmschule oder nationale
Organisation, festgestellt werden? Die Länge des Abspann könnte ein
Indikator sein. Dies würde eine klare Trennung zwischen
Halbprofessionelle und Amateure ermöglichen. Die Jury kann
zusätzlich entscheiden in welche Kategorie der Film gehört sollte
das nicht von den nationalen Organisationen gemacht werden.
Schweiz – Sydney Allanson: Ich bin der Meinung, dass beide Positionen, die Französiche und die Lichtensteiner, die Statuten verkompilzieren würde ohne waren Vorteil.
Österreich – Georg Schörner die Beziehung zwischen den nationalen Verbänden und UNICA wird nicht besser. Es geht immer wieder um die Frage „Wer ist Amateur und wer nicht?“ Wer bitte kann das entscheiden?
Frankreich - Philippe Sevestre stellt fest, dass dieses Jahr das 90. Bestehen des BDFA ist. Zugleich haben wir 80 Jahre Bestehen der UNICA, die in Frankreich gegründet wurde. *
Damals gabe es gerade mal 17 Länder, heute sind wir international vertreten. Verbände und nationale Organisationen sind unterschiedlich.
Obwohl UNICA ein Amateurverband ist, sehen wir sehr viele Filme die nicht von Amateuren sind. Professionelle Filmer sind jene die mit dem Film Geld verdienen. Allerdings haben Amateurfilme einen Abspann um bei anderen Festival teilnehmen zu können. Es ist wichtig den Geist des Clubs hoch zu halten, zusammen zu arbeiten und zusammen zu bleiben.
Abstimmung Vorschlag FFCV 3.1. (zwei Arten von Mitgliedschaft)
Abgelehnt: 18 dagegen, enthalten: RUS + EST, dafür: FR
(*es ist strittig wann die UNICA begann: ob als Verband oder mit dem ersten Wettbewerb. In Fieberbrunn (2013) wurde vereinbart, dass Fieberbrunn die 75. Ausgabe ist, also wird die 80. UNICA in Blansko 2018 sein – Der Präsident).
Marie Cipriani und Philippe Sevestre sind einverstanden die Abstimmung für Punkt 2) zu überspringen, da diese Vorschläge Gegenstand der komittee Sitzung sind. Wir gehen direkt zu Punkt b) „Verantwortung der nationalen Organisationen“
Dieser Punkt bezieht sich auf den Eingeschutz den UNICA vor Copyright Anklagen erstellt hat, indem sie direkt mit dem Autor Kontakt hat anstatt über die nationalen Organisationen zu gehen.
Frankreich - Philippe Sevestre: – ihr kennt alle unsere Position dazu: die Autoren sollten keinen direkten Kontakt mit UNICA haben, weil der Verband bzw. die nationalen Organisationen diesen haben und die Verantwortung tragen für das vorgestellte Programm.
Er spricht auch seine Besorgnis darüber aus, dass UNICA sich auf ein Art Unterschrift stütz, die rechtlich nicht standhält. Eine digitale Unterschrit entspricht nicht einer originalen. Seiner Meinung nach hat eine gescannte Unterschrift rechtlich keinen Bestand. Sollten Plagiate bestehen, kann UNICA Massnahmen gegenüber den nationalen Organisationen treffen. FFCV ist der Meinung, dass dies Aufgabe der nationalen Organisationen ist.
Österreich – Georg Schörner ich denke es besteht ein großes Missverständnis: einerseits besteht eine direkte Beziehung zwischen UNICA und den nationale Organisationen, andererseits geht es um das Urheberrecht.
Die Organisation des Wettbewerbs obliegt der UNICA, daher muss UNICA zu 100% rechtlich abgesichert sein.
Er kann sich nicht vorstellen, dass gegenüber nationalen Organisationen Sanktionen gefällt werden können, da diese so gut wie keine finanzellen Ressourcen haben. UNICA wird immer der erste Beklagte sein von seiten des Inhabers des Urheberrecht sein und nicht die nationalen Organisationen.
Dank Thomas Kräuchi, der das Urheberrecht für Vereine untersucht hat, dass wir nun ein Modul für die Autoren haben, und zusätzlich durch die Schweizer Vereinsgesetzgebung geschütz sind.
Der Präsident stellt klar, dass UNICA den nationalen Organisationen
Respekt zollt. Die Wahl der Filme ist Sache der nationalen
Organisationen, diese haben jedoch nicht die Fähigkeit Rechte zu
transferieren. Das kann und darf eben nur der Autor/In. Was wir
machen, ist mit den Autoren zu sprechen, um die Erlaubnis einzuholen
den Film zu zeigen. Alles andere bleibt unverändert.
Frankreich - Philippe Sevestre: wir wollen nur uns selbst schützen. Der Schweizer Anwalt hat vergessen uns über die elektronische Unterschrift aufzuklären, daher müssen wir das fordern.
Der Präsident antwortet, dass dies unterschiedliche rechtliche Ansichten sind. Verträge wurden ohne Unterschrift gemacht, seit es das Telefon gibt. Als das Fax kam, wurden Verträge aus der Ferne geschlossen. In den meisten Ländern, auch USA und Europa, ist eine digitale Unterschrift bzw. eine fotografierte gültig.
Dieser Antrag wurde nicht abgestimmt. Weitere Vorschläge sind auf
dem Tisch, die vom Komitee diskutiert werden. Punkt 4) ist bereits
in Arbeit, Punkt 5) das Filmarchiv wurde schon diskutiert.
Die GV dankte FFCV für die Vorschläge und für eine lebendige und
stimulierende Diskussion.
Applaus für FFCV.
Russland - Julia Obraztcova sagt, dass es für Russische Staatsbürger sehr schwierig sein wird nach England zu kommen weges des Visums, das sehr schwierig ist zu erhalten. Wie wird es 2020 sein, nach dem Brexit in England einzureisen
Der Präsident antwortet, dass es durch UNICA möglich sein sollte von allen Ländern teilzunehmen. Sollte das nicht gewährleistet sein, dann sollten wir den Austragunsort überdenken. Es ist unmöglich zu sagen was in den nächsten Jahren passieren wird.
Vereinigtes Königreich – Alan Atkinson antwortet widerum, dass es schwierig sein könnte das Visum zu erhalten, aber die Wahl sollte sicherilch keine Problem für die Teilnahme bereiten.
Der Antrag für GBR wird einstimmig angenommen
Rumänien – Viorel Ieremie sagt, dass wir ein Problem haben: die Organisation der YOUNG UNICA. Wir müssen eine Regel für das Organisationskomittee erstellen. Wir müssen UNICA attraktiver für die Jugend gestalten. Es ist wichtig jüngere Mensche dazu zu bewegen teilzunehmen, da UNICA immer älter wird und wir junge Menschen brauchen. Er fragt nach, was die nächten Organisatoren für die Jungen geplant haben.
Holland - Kees Tervoort antwortet, dass 2019
Holland wie Luxemourg 2011 eine junge UNICA organisieren wird. Es
wird ein Jugendprogramm für 35 Teilnehmer geben. Wenn es die
finanziellen Ressourcen erlauben wird es ählich ablaufen wie in
Luxembourg, mit Workshops, Kamera, Schnitt usw.
Deuitschland - Markus Siebler kommentiert, dass diese gute Nachrichten sind. Effektiv ist uns in Dortmund bewusst geworden, dass wir ein Jugend Problemaben, das weit über Workshops hinaus geht. Es betrifft auch den Landeswettbewerb, aber auch das Abendprogramm. Zum Beispiel gehen junge Menschen lieber in die Disco als zum Galaabned.
Deutschland – Bernhard Lindner berichtet, dass das Komitte ein Handbuch für die Organisatoren von UNICA Kongresserstellt. Das Handbuch wird alle Angaben für die Organisatoren enthalten. Trotzdem können wir nicht erwarten, dass sich ein Organisationskomittee zu einem Jugendprogramm verpflichte, wenn die „Jungens“ sich nicht anmelden. Wir können das Organisatonskomittee lediglich einladen ein Jugendprogramm zu gestalten, sodass sich die Jungen anmelden können. In Suceava z.B. haben sich einige Jugendliche beschwert, dass sie nicht am Hauptprogramm teilnehmen konnten. Das muss auch berücksichtigt werden.
Holland – Franka Stas kommentiert, dass das
Jugendprogramm in Suceava sehr erfolgreich war, obwohl nicht soviele
Länder teilgenommen haben, trotz kostenloser Logis und Kost. Die
Organistaion des Jugendprogramm war verbunden mit einigen kritischen
Faktoren: Ressourcen der nationalen Organisationen mit geringen
finanziellen Mitteln, Zeitpunkt der nationalen Wettbewerbe (wenn
dieser relativ spät im Jahr stattfindet, was es schwierig die
Teilnahme zu organisieren). Könnten wir die Pläne ändern? Viele
jungen Leute haben im Sommer andere Programme. Wie können wir das
Jugend Programm früher ankündigen, sodass die jungen auch teilnehmen
könnten?
Deutchland- Wolfgang Freier teilt mit, dass früher Polen und Deutschland Beiträge der EU erhalten haben, aber das muss mit einem langen Vorlauf beantragt werden.
Luxemburg – Nico Sauber berichtet, dass 2011 Luxemburg bei der EU um Beiträge angesucht hatte. Es war sehr viel Arbeit, denn die Informationen müssen sehr detailliert dargestellt werden, genauso wie die Finanzierungspläne. Ausserdem musste Beträge die nicht ausgegeben wurden, zurückbezahlt werden.
Rumänien – Viorel Ieremie kommentiert, dass wir
alle genaus wissen, dass die EU sehr viel Fonds für Kultur und
Bildung bereitstellt. Trotzdem können die nationalen Organisationen
etwas tun. Zum Beispiel hat Rumänien Geld erhalten, die einzige
Lösung sind Sponsoren.
Norwegen - Turid Mathinsen bemerkt, dass das Durschnittsalter der Teilnehmer eher hoch ist und fragt sich was mit UNICA in zehn Jahren passiern wird. Sie fragt, was wir mit Jungen Menschen meinen: 18-25 jährige? Was wäre das Programm für diese Gruppe? Es ist wichtig, dass sie auch Filme sehen. Haben wir je an gesonderte Projektionen gedacht, bzw. getrennte Programme?
Schweiz – Sydney Allanson greift den vorherigen Kommentar von Max Hänsli zu den Fimschulen auf. Er ist der Meinung, dass UNICA als Sprungbrett für young professionals gesehen werden könnte, deshalb lädt er das Komitee ein, sich zu überlegen die Projektionszeit für diese Filme auf 1/3 des gesamten Programms zu begrenzen.
Tunisiena wird, aufgrund der verspäteten Zusendung der Anmeldungen und der Filme, mit einer Verkürzung der Projektionszeit von 15’ bestraft, d.h. für 2018 45 Minuten anstatt 60 Minuten.
Der Amateurstatus von einigen Beiträgen aus Spanien und Österreich wurde in Frage gestellt. Nachdem die nationalen Gremien bzw. deren Vertreter gefragt wurden, und nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen des Möglichen ist das Komitee zum Schluss gekommen, dass es sich effektiv um Amateurfilme handelt.
UNICA ist stolz Teil der 90 Jahre Feier des BDFA zu sein. UNICA gratuliert dem Verband und der Organisatoin für diesen Erfolg.
Zum Ende der GV überbringt der Präsident , Dave Watterson Herrn Rolf Leuenberger eine dekorative Plakette als Dank für die lanjährige Tätigkeit für UNICA.
Die General Versammlung wurde um 18 Uh beendet.
Nachdem im Punkt 21 des Protokolls der GV 2017 nicht klar hervorgeht, dass der Antrag vom Lichtensteiner Gremium berücksichtigt wurde, wird folgender Nachtrag eingereicht, mit Bitte um Berücksichtigung bei der Genehmigung desselben:
Im Rahmen der Diskussion zum Antrag vom Französischen Gremium FFCV wurde auch der Lichtensteiner Antrag berücksichtigt und besprochen. Beide Anträge, der Französische und der Lichtensteiner, sahen ähnliche Änderungsvorschläge vor. Der Antrag aus Lichtenstein wurde vom Delegierten Max Hänsli erläutert. Die Ton Aufnahmen der Diskussion wurde nochmal abgehört. Effektiv wurden beide Anträge berücksichtigt sowohl in der Diskussion als auch in der Abstimmung. Aus praktischen Gründen wurden die zwei Anträge in eine Abstimmung gebracht, beide Anträge wurden mehrheitlich verworfen.
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