Bereits 1999, anläßlich der Komiteesitzung in Roermond (Holland),
wurde auf Antrag der Schweiz über die Einführung einer zusätzlichen
Kategorie, nämlich “Schoolfilms”, diskutiert und abgestimmt: 6
Stimmen dafür und 7 dagegen. Trotzdem wurde über dieses Thema
anläßlich der Generalversammlung 1999 in Lappeenranta (Finnland)
abermals abgestimmt, und zwar diesmal mit einem entgegengesetzten
Ergebnis, also für die Einführung der neuen Kategorie “Schoolfilms”.
In unseren Augen eine, den UNICA-Statuten gemäß, gesetzwidrige
Entscheidung.
Laut Abstimmung, anläßlich der Generalversammlung von 2005 in
Roermond (Holland), bedeutet seitdem die Abkürzung “UNICA” offizieil
Union internationale du cinema (die anachronistischen Wörter Amateur
oder non professionnel sind von da an in den UNICA-Statuten
beseitigt worden). Ab 2006 enthalten ebenso sämtliche Werbeschriften
der jeweiligen UNICA-Ausrichter nicht mehr das veralterte Wort
“Amateur”, auch weil die Industrie nicht mehr bereit ist Mittel für
“Amateure” bzw. “nicht professionelle" zur Verfügung zu stellen.
Ergo ist es selbstverständlich, daß Autorenfilme auf derselben Ebene
mit Jeunesse- und Hochschulfilmen konkurrieren können. Die im Januar
2012 in Kraft getretenen revidierten UNICA-Statuten untersagen einem
Autor auch nicht, hierfür Geld zu investieren, professionelle
Schauspieler ohne Gage einzusetzen oder aufwendige technische Mittel
zum Nuiltarif zu benutzen.
Die neuen Bestimmungen des UNICA-Wettbewerbes im Präambel lauten:
UNICA veranstaltet einmal im Jahr einen Welt-Filmwettbewerb für ihre
Mitglieder. Unter dem Abschnitt “Beteiligung”, 2a steht: Die
Teilnahme am Wettbewerb ist den Mitgliedern der UNICA vorbehalten.
Jedes Gremium kann sich mit einem Filmprogramm beteiligen. Und unter
demselben Abschnitt, 2b steht lediglich: Die Filme dürfen nicht von
Filmautoren zu kommerziellen Zwecken gedreht worden sein.
Fazit: gemäß der Bezeichnung der Abkürzung UNICA — Union
internationale du cinema sollten am jährlichen Welt-Filmwettbewerb
alle Arten von Kurzfilmen, welche ohne jeglichen kommerziellen Zweck
hergestellt wurden, zugelassen und ohne Unterteilung in Kategorien
juriert werden.
Um auch in Zukunft nicht der Heuchelei beschuldigt zu werden,
beantragt die FEDIC - italienischer Landesverband der Kinoclubs -
die Abschaffung der Kategorien SCHOOLFILMS bzw. YOUNG PROFESSIONALS
sowie JEUNESSE und demzufolge auch die Streichung der
diesbezüglichen getrennten Abstimmung seitens der Jury, um so mehr
da bisher zur Errechnung des Preises für den “besten Film des
Wettbewerbes" beide Ranglisten au pair in Betracht gezogen wurden,
ein Nonsens im wahrsten Sinne des Wortes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Massimo Maisetti
Präsident der FEDIC
Milano, Januar 10. 2013