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 Interior of a cinema.

Wie die UNICA Patronat
funktioniert für Autoren und Festivals


Autoren

Es gibt Tausende von internationalen Filmfestivals. Wie kann man wissen, bei welchem Sie und Ihre Filme fair behandelt werden?

Wenn Sie in einem Festival, das unter dem Patronat der UNICA steht, teilnehmen, können Sie sicher sein, fair behandelt zu werden. Wenn Ihr Film die UNICA-Medaille gewinnt, erhalten Sie zusätzliche Aufmerksamkeit auf der UNICA Website.

  • sendet in der Regel einen Vertreter zu der Veranstaltung
  • prüft, ob der Wettbewerb offen für alle Nationalitäten ist
  • besteht darauf, dass das Festival fair gegenüber allen Nationalitäten ist
  • fordert, dass Filme nicht kopiert, im Fernsehen gezeigt oder daraus sonstiger Nutzen gezogen wird
  • dokumentiert in einer Liste Juroren, Filme und Auszeichnungen
  • vergibt eine Medaille für den besten Film, der die Solidarität zwischen den Nationen fördert oder neue Ausdrucksformen verwendet
  • verpflichtet alle zugelassenen Festivals, auf Formularen und in der Werbung "unter dem Patronat der UNICA" anzugeben.

Wir warten auf die Ernennung eines neuen Gönnerbeauftragten Ende November.

Festivals

  • Stellen Sie sicher, die Menschen können Ihr Fest vertrauen.

  • Holen Sie sich zusätzliche Werbung durch UNICA und ihre Mitgliedsverbände.

  • Holen Sie sich einen zusätzlichen Preis zu bieten. (siehe Regel 8)


SATZUNG FÜR DIE VERGABE DES UNICA-PATRONATES

Das Patronat der UNICA kann bei Einhaltung der nachfolgenden Punkte jedem internationalen Film- oder Video-Festival (bzw. Veranstaltung) zuerkannt werden:

  • Der Patronatsantrag muß unter Beifügung des Reglements der Veranstaltung und des Anmeldeformulars an das Sekretariat der UNICA gerichtet werden.
  • Mit einer Kopie dieses Antrages informiert der Veranstalter seinen Landesverband.
  • (Wenn der Veranstalter nicht Mitglied eines Landesverbandes ist oder wenn ein Land nicht bei der UNICA angeschlossen ist, richtet der Veranstalter den Antrag nur an das Sekretariat der UNICA.)
  • Alle Drucksachen des Festivals müssen sinngemäß die Formulierung "unter dem Patronat der UNICA" und das Emblem der UNICA enthalten.
  • Ein Verzeichnis aller Jurymitglieder, ein Katalog und ein Exemplar der Preisträgerliste müssen vom Veranstalter dem UNICA-Sekretariat zugestellt werden.
  • Der Wettbewerb muß allen nicht-kommerziellen Filmen zugänglich sein.
  • Ein Nationenklassement ist nicht zulässig.
  • Es darf keine Kopierung -teilweise oder gesamt- der Filme oder Videowerke ohne schriftliche Genehmigung des Autors vorgenommen werden. Die Übernahme in Fernsehsendungen ist ohne schriftliche Genehmigung des Autors ebenfalls untersagt.
  • Der Veranstalter sollte nach Möglichkeit einen Vertreter der UNICA als Juror einladen. Die UNICA hat in jedem Falle das Recht, einen Vertreter zu delegieren.
  • Für jede Veranstaltung unter dem Patronat der UNICA stellt die UNICA einen Sonderpreis zur Verfügung für einen Film- oder Video-Beitrag mit völkerverbindlichem Inhalt oder einen Beitrag, der sich neuer Aussageformen bedient.
  • Für jede Veranstaltung wird eine Patronatsgebühr von EUR 70 erhoben. Sie ist auf das Konto der UNICA zu überweisen:
  • Das Patronat kann durch einfache Anfrage erneuert werden.