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GENERALVERSAMMLUNG 25-VIII-2016
SUCEAVA, ROMANIA: ANNEXE


15. ÄNDERUNGEN DER STATUTEN UND REGLEMENTE DER UNICA

Präsident: Die Statuten und die sonstigen Bestimmungen wurden seit Jahren nicht mehr aktualisiert. Für die Anträge „Gruppe Eins“, die die Statuten ändert, benötigen wir eine Mehrheit von 2/3.

GRUPPE EINS: Übersetzungen und Konsistenz

  • Statute 3.1 passim (everywhere / et partout / und überall) : Membres actifs > membres ordinaires
  • Statute 4.4.1 passim (everywhere / et partout / und überall) : membres-assesseurs > conseiller/ conseillères & Beisitzenden > Berater
  • Statute 6.2: réviseurs aux comptes > commissaire(s) aux comptes & Revisoren > Kassenprüfer
  • Competition Rules passim (and everywhere / et partout / und überall) : federations > nationale Gremien / national organisations / organismes nationaux

Die Niederlande und Mazedonien schlagen die Änderungen vor.

Jastimmen: 21
Neinstimmen: Liechtenstein
Stimmenthaltunen: 0

GRUPPE ZWEI: kleinere Aktualisierungen und Änderungen

  • Statute 4.4.9 - „ Die Einberufung durch den Generalsekretär erfolgt mit Brief, Fax oder E-Mail.” löschen.

Österreich / Ungarn: Womit soll künftig eingeladen werden?

Präsident: Das braucht nicht spezifiziert werden.

Liechtenstein: Man fragt sich, ob irgendein Punkt in Gruppe 2 wirklich notwendig ist.

Spanien und Großbritannien schlagen die Änderungen vor

Jastimmen: 19
Neinstimmen: Liechtenstein
Stimmenthaltunen: Österreich, Ungarn

  • UNICA Regulations 2.2: Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung. Hinzufügen: "Die folgenden Punkte müssen auf den Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung erscheinen, und können durch Beschluss des Ausschusses durch andere Elemente ergänzt werden."

Präsident: Die Agenda folgte in diesem Jahr strikt dem Muster, das in den Verordnungen gegeben ist. Das erlaubt den CICT / IFTC-Bericht, oder den Patronagebereich nicht. Einige Länder erlauben dem
Ausschuss, die Tagesordnung zu ändern. Andere Länder erlauben es nicht. Dieser Vorschlag bestätigt, dass der Ausschuss Änderungen vornehmen kann.

Jastimmen: 21
Neinstimmen: 0
Vote Stimmenthaltunen: Schweiz

  • UNICA Regulations 2.2.5 „Vorlesen des Protokolls nur auf Antrag“ löschen.

Die Niederlande schlagen vor, da diese Klausel seit Jahrzehnten keine Probleme verursacht hat, dass es nicht notwendig ist, sie zu ändern.

KEINE ÄNDERUNG

  • UNICA Regulations 2.2.8 - Lasst uns die Reihenfolge ändern, um alle finanziellen Angelegenheiten zusammen zu halten:
    • 2.2.8 - Bericht des Schatzmeisters
    • 2.2.9 - Bericht der Kassenprüfer
    • 2.2.12 – Entlastung des Komittees
    • 2.2.15 -Wahl der Kassenprüfer
    • 2.2.19 –Beiträge
    • 2.2.20 - Genehmigung der Haushaltsvorlage

Liechtenstein: Warum sollte man überhaupt etwas ändern, wenn der Ausschuss sowieso die Tagesordnung anpassen kann.

Jastimmen: 18
Neinstimmen: Liechtenstein, Slowakei
Vote Stimmenthaltunen: Österreich, Ungarn


GRUPPE ZWEI (fortgesetzt)

  • UNICA Regulations 2.2.10 - den Bericht des Filmarchivars entfernen.

Präsident: Wir haben seit einigen Jahren keinen Filmarchivar. In den letzten Jahren wurden keine Filme ausgeliehen. Jede Tätigkeit kann in den Bericht des Sekretärs aufgenommen werden.

Liechtenstein: Man hat heute beschlossen, dass man an das CICT eine Anfrage stellen wird, wie das CICT der UNICA helfen kann (z.B. Archiv). Daher soll der Bericht bleiben.

Jastimmen: 11
Neinstimmen: 11
Vote Stimmenthaltunen: 0
KEINE ÄNDERUNG

  • Competition Rules 4.2 - Ersetzen durch: "Die Filme müssen das Organisationskomitee spätestens zwei Woche vor der Veranstaltung erreichen. Der Eingang der Filme ist durch den Ausrichter zu
    bestätigen“

Österreich / Ungarn: Wir müssen auch die Veranstalter dazu verpflichten, die Ankunft der Filme zu melden. In St. Petersburg war erst zwei Tage vorher zu erfahren, dass die österreichischen Filme nie eintrafen.

Diese Erweiterung wurde von Vizepräsident Lindner unterstützt und der Antrag wurde einstimmig abgeändert.

Rumänien: Wir fragten nach Filmen auf USB-Sticks, aber wir erhielten sie in vielen Formen. USB-Sticks waren zuverlässiger.

Liechtenstein: Es muss heissen: (die Filme) … können auch elektronisch übermittelt werden.

Jastimmen: 22
Neinstimmen: 0
Stimmenthaltunen: 0

  • Competition Rules 4.3 - Ersetzen durch: “Filme auf physischen Medien wie CDs oder USB-Sticks, müssen ein Etikett mit dem Titel und dem Namen des Autors tragen. Die Dateinamen von den über das Internet geschickten Filmen müssen den Filmtitel enthalten. Der Titel kann zu diesem Zweck verkürzt werden. "

Jastimmen: 22
Neinstimmen: 0
Vote Stimmenthaltunen: 0

  • Competition Rules 4.5 - Ersetzen durch: “Die Auszeichnungen werden den Autoren oder einem Vertreter ihres nationalen Gremiums überreicht. Die auf physische Medien gespeicherten Filme werden am Ende des Wettbewerbs dem Vertreter des nationalen Gremiums zurückgegeben. Wenn Auszeichnungen oder physische Medien nicht abgeholt werden können, kann das nationale Gremium von dem Organisationskommitee verlangen, sie per Post zu schicken, jedoch auf Kosten der ersuchenden Organisation. Alle Filme werden in das UNICA-Archiv aufgenommen. Ausgewählte Filme werden zur Sammlung hinzugefügt, die nach der Veranstaltung zu den nationalen Organisationen geschickt wird. "

Jastimmen: 22
Neinstimmen: 0
Vote Stimmenthaltunen: 0

GRUPPE DREI: wesentlichen Änderungen

ERSTENS

  • Einer der Revisoren muss bei der jährlichen Wahl durch einen neuen ersetzt werden.> Einer der Revisoren muss jedes zweite Jahr bei der jährlichen Wahl durch einen neuen ersetzt werden.

Jastimmen: 22
Neinstimmen: 0
Stimmenthaltunen: 0

ZWEITENS

  • Statut 7.1 besagt, dass eine Änderung der Satzung einer 2/3 Mehrheit der Generalversammlung bedürfen Eine neue Klausel hinfügen: "Der Ausschuss darf alle anderen UNICA-Regeln und -Vorschriften soweit erforderlich ändern und aktualisieren. Er darf auch spezifizieren, wann diese Änderungen wirksam (amtlich) werden. Die Generalversammlung kann Entscheidungen nachträglich überprüfen und ändern. "

Niederlande: Das ist eine gute Idee. Änderungen brauchen eine lange Zeit und wir vertrauen dem Komitee. Aber die Länder sollten möglichst schnell informiert werden.

Vizepräsident Lindner: Es gibt das Beispiel mit einem halben Jahr des UNICA Handbuches und des Pflichtenheftes. Wenn wir das nicht sauber regeln, kann vieles schief gehen. Wir brauchen auch das Mandat, weil beim Pflichtenheft vier Regulatorien betroffen sind. So hat man in den letzten Jahren unverantwortlich gehandelt.

Jastimmen: 22
Neinstimmen: 0
Stimmenthaltunen: 0

GRUPPE DREI (fortgesetzt)

DRITTENS

  • Competition Regulations 3.1 Ersetzen mit:
  1. Filme von JEUNESSE (bis einschließlich 19 Jahren.)
  2. Filme von jungen Menschen (in jeder Art von Vollzeitausbildung von 19 bis einschließlich 25 Jahren.)
  3. Nicht-kommerzielle Filme. Das heißt Filme:
  • die für die Freude des Filmemachens gemacht worden sind
  • die für nicht-kommerzielle Zwecke gemacht worden
  • die keinem vorherigen Verkaufs- oder Mietvertrag unterliegen.

Der Präsident hielt eine leidenschaftliche Rede über die Bedeutung des Amateurfilms und las eine Erklärung aus Estland vor.

Es folgte eine lange, intensive Diskussion über den jährlichen Wettbewerb. Mehrere Delegierte schlugen vor, die Angelegenheit sei zu komplex und zu kompliziert, um sie an der Generalversammlung zu
entscheiden.

Der Präsident fordert eine "Testabstimmung" darüber, ob wir "Young Professionals" in unseren Wettbewerb aufnehmen sollten:
Jastimmen: 7
Neinstimmen: 7
Abstentions: 8

Der Präsident fordert eine "Testabstimmung", ob wir auch die Arbeit der Filmstudenten zu unserem Wettbewerb zählen sollten:
Dafür: 15
Dagegen / Stimmenthaltung: 7

Der Generalsekretär schlägt vor, dass das Komitee die Angelegenheit erörtern und dann eine vorläufige Entscheidung über die neue Struktur treffen wird.
Dafür: 21
Dagegen: 0
Stimmenthaltung: 1

Dem Komitee zugewiesen!

VIERTENS

  • Competition Regulations 6.1 - Nicht mehr 7, sondern 5 Juroren. (Sollte dies genehmigt werden, werden verschiedene weitere Änderungen erforderlich.)

Jastimmen: 17
Neinstimmen: Grossbritannien, Schweden, Slowakei, Belgien
Stimmenthaltunen: 1

  • Annexe to the Competition Rules 6.3 "Eine Mehrheit von 5: 2 oder höher"> "eine Mehrheit von 4: 1"

Jastimmen: 5
Neinstimmen: 17
Stimmenthaltunen: 0

Vizepräsident Lindner: Regel 3: 2 ist nicht schlecht für frühere Stadien, aber GOLD sollte 4: 1 haben, sonst riskieren wir, zu viele Goldmedaillen zu vergeben. Er bat um eine neue Abstimmung.
Der Änderungsantrag wurde angenommen:
Jastimmen: 20
Neinstimmen: 0
Stimmenthaltunen: 2

Geänderter Vorschlag angenommen

FÜNFTENS

  • Annexe to the Competition Regulations: Chapter 2 Ersetzen mit: „YOUNG UNICA (Workshops) Es wird dringend empfohlen, dass jedes Organisationskomitee Film-Workshops arrangiert. Diese Workshops sind offen für alle Jugendlichen bis einschließlich 25 Jahren, die einen Film im nationalen Programm haben. Die UNICA bezahlt die Hälfte der Kosten einer Kongresskarte für einen Autor bis einschließlich 25 Jahren pro Land.

Präsident: Bis die Wettbewerbsregeln vereinbart sind, gibt es keine Erfordernis, diese Frage zu prüfen.

Der Vorschlag wird zurückgezogen

Dieses Protokoll wurde von der Generalversammlung 2017 genehmigt.

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